Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Anhang findet Ihr das Antwortschreiben der Schulministerin Löhrmann auf unser Schreiben, betreffend: Ausbau des Ganztags in den Schulen und die damit verbundene Reduzierung des Zeitfensters für psychotherapeutische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen.
Frau Ministerin Löhrmann weist darauf hin, dass sich die Rechtsbestimmungen in den Erlassen zur OGS seit 2003 nicht geändert haben, und dass der Passus "in der Regel" müssten die Schüler und Schülerinnen in der OGS bis mindestens 15.00 Uhr anwesend sein, Spielraum für flexible, individuelle Lösungen eröffnet. Auch bestätigt sie die Gleichwertigkeit psychotherapeutischer Behandlungen mit anderen ärztlich notwendigen Maßnahmen, für die ein Schüler/eine Schülerin ja auch vom Unterricht befreit werden kann.
Mit diesen konkreten
Ausführungen kann bei Missverständnissen zwischen Schulleitungen und Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapeuten/innen Klarheit geschaffen werden, unter Umständen
unter Einschaltung des jeweils zuständigen Schulamtes. Unsere Anfrage und die
Antwort der Ministerin sind hier hinterlegt:
VAKJP Brief Enste-Löhrmann
Schulministerium Brief Loehrmann Enste 1 Schulministerium-Brief Loehrmann Enste 2
Eine positive Nachricht für uns Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, wie ich finde.
Herzliche Grüße,
Benedikta
Enste