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Forschungsgutachten zur Ausbildung PP und KJP veröffentlicht

Am 7. Mai überreichte Prof. B. Strauß der Bundesministerin für Gesundheit Frau Ulla Schmitt das vom BMG Ende 2007 in Auftrag gegebene Forschungsgutachten.

Erfreulicherweise stellte das BMG das Gutachten sofort auf die Homepage, so dass es von allen Interessierten dort als pdf-Datei herunter geladen werden kann:

http://www.bmg.bund.de

Hier in Kürze die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen der Forschergruppe:

  1. Bezogen auf die Zugänge zur Ausbildung wird für einen einheitlichen Master-Abschluss der Studiengänge Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik plädiert. Zusätzlich sei es nötig, die Inhalte der jeweiligen Studiengänge zu definieren, die zum Zugang zur Ausbildung qualifizieren sollen. Außerdem solle es die Möglichkeit geben, einen gewissen Teil der Qualifikation im Rahmen eines Propädeutikums nachzuholen.

  2. Zur Struktur der Ausbildung schlägt die Forschergruppe ein Modell vor, dass die Ausbildung weiterhin postgradual erfolgen soll, also nach dem spezifischen Master, jedoch vorsieht, dass für beide Berufe ein gemeinsames Lernen bezogen auf gemeinsames Basiswissen in einem ‚Common Trunk' angeboten wird. Erst danach erfolgt eine Spezialisierung für die Behandlung erwachsener Patienten einerseits und Kinder und Jugendlicher andererseits. Im Ergebnis würden dann Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Erwachsene bzw. Schwerpunkt Kinder und Jugendliche gleichberechtigt ausgebildet. Eine doppelte Approbation würde auch eine längere Ausbildungszeit erfordern.

  3. Die Forschergruppe schlägt die Beibehaltung der Verfahrensorientierung der vertieften Ausbildung vor, allerdings sollten auch wirkungsvolle Konzepte und Methoden anderer Vertiefungsverfahren in ausreichender Form vermittelt werden.

  4. Zur Definition des Begriffes ‚heilkundliche Psychotherapie' im Psychotherapeutengesetz wird die Aufnahme der Bereiche von Gesundheitsförderung, Prävention sowie der Rehabilitation empfohlen.

  5. Eingehend geht das Gutachten auf die schwierige finanzielle Lage der Ausbildungsteilnehmer ein und schlägt zur Lösung verschiedene Finanzierungsmodelle vor, wie das Meister- BAFÖG, ein Darlehensmodell oder eine staatliche Institutionsförderung.

  6. Zum Umfang und der Dauer der Ausbildung empfiehlt die Forschergruppe eine Straffung und Kürzung der Ausbildung, einerseits durch die Verlagerung der Grundlagen psychotherapeutischen Handelns in die zulassungsberechtigten Studiengänge und der Vermeidung von Redundanzen, die Reduzierung der ‚Freien Spitze' von derzeit 930 auf 500 Stunden sowie die Zusammenfassung der Prakt. Tätigkeit I und II mit einem Stundenumfang 1200 Stunden (mit deutlich besserer Strukturierung und Anbindung an die Ausbildung).

 

 

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