Wahl 2019- 2024

Allgemeine Informationen zur Wahl der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW

Die Psychotherapeutenkammer (PtK) NRW ist mit derzeit rund 11000 Pflichtmitgliedern - davon 2684 KJP - die größte Einzelkammer in Deutschland. Sie ist zuständig für die Fort- und Weiterbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologischen Psychotherapeut*innen, sowie gesetzlich verpflichtet, die heilkundliche Berufsausübung zu regeln, weiter zu entwickeln, aber auch zu überwachen.

 

Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die entsprechenden Unterlagen und Informationen, wie gewählt wird, erhielten alle Mitglieder im Mai 2019 durch die Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer NRW.

Der letzte Tag, an dem die Wahlunterlagen beim Wahlleiter eingetroffen sein mussten, war der 17. Juni 2019 - 18 Uhr.

 

Die Wahl erfolgte getrennt nach den Heilberufen KJP und PP, d.h. die KJP bilden einen eigenen Wahlkörper. Nur wer als KJP approbiert ist oder im Ausnahmefall als PP und KJP doppelt approbiert ist und sich für den Wahlkörper der KJP entschieden hat, kann an der Wahl für die KJP-Kandidat*innen teilnehmen.

 

Die neue Kammerversammlung der Psychotherapeut*innen umfasst nun 110 Delegierte, denn NRW ist die größte Länderkammer im Bundesgebiet. Hiervon sind 25 KJP, aufgeteilt nach den Wahlbezirken (die in NRW identisch mit den 5 Regierungsbezirken sind):

 

in Köln wurden 8 KJP gewählt   -   in Düsseldorf 7 KJP   - in Arnsberg 4 KJP   -   in Münster 4 KJP   -   in Detmold /OWL 2 KJP

 

Die Fraktion der Kinder - und Jugendlichenpsychotherapeut*innen vertrat in der letzten Wahlperiode als zweitstärkste Fraktion - in einem für KJP insgesamt schwierigen Umfeld - die Interessen aller approbierten KJP in NRW in der Kammerversammlung. Dies setzt sie in der nun angelaufenen Kammerarbeit mit einer starken 2/3-KJP-Mehrheit verbände- und verfahrensübergreifend weiter fort!