Psychotherapeutische Akutbehandlung: Mehr Stunden für Therapie mit Bezugspersonen

"Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, konstruktiv und jetzt auch erfolgreich für diese Anpassung bei der KBV und beim G-BA/ Bewertungsausschuss zu werben!": Bernhard Moors, KJP-Vertreter in der KBV VV

 

Berlin 11.06.2020 - Werden Bezugspersonen mit in die Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit geistiger Behinderung einbezogen, stehen für die Therapie ab Juli mehr Stunden zur Verfügung. Der Bewertungsausschuss hat jetzt den EBM entsprechend angepasst.

 

Der Therapieumfang wird um bis zu sechs zusätzliche Einheiten à 25 Minuten erhöht. Damit ist die Akutbehandlung für diese Personengruppen bis zu 30-mal statt wie bisher 24-mal im Krankheitsfall möglich, um Bezugspersonen einbeziehen zu können.

 

Der Bewertungsausschuss hat dafür am Mittwoch die entsprechende Gebührenordnungsposition 35152 angepasst (Abschnitt 35.1 des EBM) und damit eine Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung nachvollzogen.

 

Damit gelten in der Akutbehandlung dieselben Regelungen wie bisher schon in der Richtlinien-Psychotherapie: Für jeweils vier Einheiten des Patienten/ der Patientin kommt maximal eine Einheit für den Einbezug der Bezugspersonen dazu.

 

Hinweise zur Akutbehandlung

 

Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Patientinnen und Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können.

 

Die Leistung wird über die Gebührenordnungsposition 35152 abgerechnet und ist je vollendete 25 Minuten mit 462 Punkten bewertet.

 

Weitere Infos unter: www.kbv.de/html/1150_46596.php