Pressemitteilung - Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung zum Nachteil von beihilfeberechtigten Heranwachsenden

Bundesinnenministerium schränkt psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren deutlich ein!

Corona trifft Jugendliche und junge Erwachsene besonders hart. Schulschließungen, unsichere Prüfungsbedingungen bei Abitur und Ausbildung, erschwerte Studienbedingungen, Wegfall von Kontakten zu Gleichaltrigen führen besonders in der Altersgruppe der 16- bis 25jährigen zu deutlich verstärktem psychosozialen Druck. Essstörungen, depressive Störungen, Ängste nehmen nachweislich zu. Die Anfragen bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychiatern steigen.

 

Und was ist die Antwort des Bundesinnenministeriums auf diese Krise?

 

Sie schränkt genau für diese Altersgruppe den Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen massiv ein. Beihilfeberechtigte Patientent*innen sollen laut neuer Bundesbeihilfeverordnung nur noch bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres eine Psychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten statt wie bisher bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres. 17jährige können keine Psychotherapien mehr beginnen und fortsetzen, wenn sie das Pech haben, eine Richterin zur Mutter oder einen Berufssoldaten zum Vater zu haben.

 

Dies steht im krassen Gegensatz zum Psychotherapeutengesetz, zu den Psychotherapierichtlinien für gesetzlich Versicherte und zu den Landesbeihilferegelungen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind in besonderem Maße qualifiziert für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Altersgruppe der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren mit ihren besonderen Entwicklungsherausforderungen wird im Strafrecht genauso wie in der Jugendhilfe (hier auch bis 27 Jahre) und im Psychotherapeutengesetz berücksichtigt.

 

Warum das Bundesministerium hier ausschert, ist nicht nachvollziehbar. Die Ausgangslage des neuen Psychotherapeutengesetzes rechtfertigt dies ebenfalls in keiner Weise. Auch in Zukunft werden nach dem Psychotherapiestudium Psychotherapeut*innen in langjähriger Weiterbildung für den Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie qualifiziert, der selbstverständlich die Altersgruppe der Heranwachsenden im sogenannten Transitionsalter von 18 bis mindestens 21 Jahren und darüber hinaus einschließt.

 

Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Einschränkungen in der Bundesbeihilfeverordnung zurückzunehmen! Auch beihilfeberechtigte jungeHeranwachsende haben ein Anrecht auf die qualifizierte psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen .

 

Fraktion Bündnis KJP in der Psychotherapeutenkammer NRW

 

Fraktionsvorsitzende: Benedikta Enste

Stellvertreter: Oliver Staniszweski

 

Mitglieder: Petra Adler-Corman, Cornelia Beeking, Walther Brandtmann, Dr. Birgit Breyer, Meike Dunemann, Claudia Germing, Britta Harter, Moritz Henrich, Ilka Kraugmann, Rita Krause, Hermann Maaß, Bettina Meisel, Rolf Mertens, Bernhard Moors, Reinhild Temming, Astrid Voß-Leib


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Benachteiligung junger Heranwachsender durch Änderungen in der Bundesbeihilfeverordnung.
Pressemitteilung Bündnis KJP_11.03.2021.
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