Keine Rasterpsychotherapie!

Jens Spahn zieht Änderungsantrag ersatzlos zurück.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte unter seinem Minister Jens Spahn zu dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG) einen Änderungsantrag eingebracht, der in der logischen Konsequenz eine Rationierung der Richtlinienpsychotherapie zur Folge gehabt hätte. Je nach Krankheitsbild sollte allen Patient*innen eine gewisse Anzahl Therapiesitzungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Hintergrund für diesen erneuten Versuch einer immer stärkeren gesetzlichen Reglementierung sind u. a. die nach wie vor langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Der Gesetzgeber hoffte, u.a. durch fixe gesetzliche Vorgaben mehr Kapazitäten für Patient*innen dadurch zu schaffen, dass die Behandlungen gesetzlich reglementiert würden.

 

Unter den Stichworten "Rasterpsychotherapie" oder "keine Rationierung Psychotherapeutischer Leistungen" gab es einen großen und berechtigten Protest der Berufs- und Fachverbände, der Psychotherapeutenkammern der Länder, der Bundespsychotherapeutenkammer sowie vieler Psychotherapeut*innen gegen diesen heftigen Eingriff in die Therapiehoheit. Eine entsprechende Petition erreichte in Windeseile rund 200.000 Zeichnungen.

 

Der Protest war erfolgreich, Gesundheitsminister Spahn hat den Änderungsantrag ersatzlos zurückgezogen!

 

Die Kolleg*innen der Fraktion Bündnis KJP begrüßen diese Entscheidung als einzig sachlich und fachlich richtige. Dabei bleibt die Aufgabe die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere in Strukturschwachen Gebieten und auf dem Land, zu verbessern. Dies kann aber nicht durch eine gesetzlich festgelegte Sitzungsanzahl je Krankheitsbild erfolgen.


Autor: Bernhard Moors